Garantie für Ihren Hyundai | Autohaus Rudolf Sazma e. K.
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    Für ihren Hyundai

GARANTIE

Für ihren Hyundai

Das Garantiepaket zu deinem Hyundai

Sich für einen Hyundai zu entscheiden, bedeutet auf höchste Qualität zu setzen. Diese garantieren wir dir jetzt so umfangreich wie nie. Die Garantiebedingungen entnimmst du dem Garantie- und Serviceheft, das deinem Fahrzeug beiliegt. Das jeweilige Hyundai Garantiepaket gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurde6.


5 Jahre Garantie für die Hyundai Elektromodelle

Deine Sicherheit liegt uns am Herzen, genauso wie höchste Qualität, auf die du dich verlassen kannst. Deswegen bieten wir exklusiv für den Hyundai INSTER, Hyundai KONA Elektro, Hyundai IONIQ 5, Hyundai IONIQ 5 N, Hyundai IONIQ 6 und Hyundai IONIQ 9 ein einzigartiges neues Garantiepaket an:

  • 5 Jahre Fahrzeuggarantie*
  • 5 Jahre Mobilitätsgarantie*
  • 5 Sicherheits-Checks*
  • 8 Jahre Garantie auf die Hochvoltbatterie bis 160.000 km** (Hyundai INSTER, Hyundai KONA Elektro, Hyundai IONIQ 5, Hyundai IONIQ 5 N, Hyundai IONIQ 6 und Hyundai IONIQ 9)
  • 12 Jahre gegen Durchrostung von innen nach außen

Hyundai Promise

Garantierte Leistung

Das neue Gebrauchtwagenprogramm Hyundai Promise setzt Maßstäbe: Entdecken Sie eine große Auswahl geprüfter Top-Fahrzeuge mit Garantie – inklusive Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen – sowie unseren Rundum-Service für Abwicklung und Finanzierung.

Hyundai Promise

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sicherheit

    Umfangreiche Komplett-Garantien1,2 und Umtauschrechte3 geben Ihnen ein sicheres Gefühl – vor und nach dem Kauf.

  • Transparenz

    Dank dokumentierter Fahrzeughistorie4 und Batterie-Zustandszertifikat5 wissen Sie genau, was Sie bekommen.

  • Vertrauen

    Wir überprüfen jeden Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren und geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihr neues Fahrzeug Probe zu fahren.

  • Komfort

    Von der Beratung bis zur Auslieferung: Wir kümmern uns um die Details und sorgen für eine entspannte Kaufabwicklung.

Gebrauchtwagen und Mobilitätsgarantie

Vertrauen und Qualität

Mindestens zwei Jahre Gebrauchtwagengarantie für unsere Hyundai Promise Modelle, mindestens ein Jahr für unsere geprüften Gebrauchten: So gehen Sie auf jeden Fall auf Nummer sicher! 1,2

Hyundai Promise
Geprüfte Gebrauchtwagen
Geprüfte Gebrauchtwagen

Unsere Gebrauchtwagenangebote

*Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit: Die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia sowie für Typ-2-Ladekabel (je nach Ausstattung) und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 5 Jahren Lackgarantie (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft), 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft. Für den Hyundai STARIA Hybrid gelten abweichende Bedingungen gemäß dem Garantie- und Serviceheft.

Die 5-jährige Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde2

Zudem 5 Jahre Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft)

STARIA Hybrid: Fahrzeuggarantie ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit: Die Hyundai Herstellergarantie mit 3 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 2 Jahren Lackgarantie (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft), 5 kostenlosen Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft.

Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit greift für den STARIA Hybrid im Anschluss an die Hyundai Herstellergarantie zusätzlich die 2-jährige Anschlussgarantie der Real Garant Versicherung AG (Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf). Die Leistungen der Anschlussgarantie weichen von der Herstellergarantie ab. Details hierzu unter STARIA Hybrid Bedingungen.

Die 3-jährige (Hyundai STARIA Hybrid) Herstellergarantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde.2

Zudem 5 Jahre Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft).

Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen gemäß den Bedingungen des Garantie- und Servicehefts.

**Garantie für die Hochvolt-Batterie ohne Aufpreis für Hyundai KONA Elektro, Hyundai IONIQ 5, Hyundai IONIQ 5 N, Hyundai IONIQ 6, Hyundai IONIQ 9 und Hyundai INSTER sowie für alle Hochvolt Hybrid und Plug-in-Hybrid Modelle: 8 Jahre oder bis zu 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen gemäß den Bedingungen des Garantie- und Servicehefts.

***Maßgeblich sind die Bedingungen zur Hyundai Mobilitätsgarantie in deinem Garantie- und Serviceheft.

1 Gilt nur für HYUNDAI PROMISE Gebrauchtwagen bis zum 5. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung (je nachdem, was zuerst eintritt) mit einer Laufleistung bis zu 120.000 km.

2 Gilt nur für GEPRÜFTE GEBRAUCHTWAGEN (Hyundai Modelle zwischen 5. und 8. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung, je nachdem, was zuerst eintritt, und Fremdfabrikate mit einer Laufleistung bis zu 160.000 km).

3 Sollte der Kunde mit der von ihm getroffenen Fahrzeugwahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, kann er sein Hyundai Promise Gebrauchtwagen-Programmfahrzeug einmalig innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zulassung mit maximal 1.000 km Fahrleistung gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umtauschen. Die angefallenen Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung sowie An- und Abmeldung gehen zulasten des Fahrzeugkäufers. Des Weiteren ist eine Kostenpauschale von EUR 200,– für die Nutzung und Wertminderung zu entrichten. Ein Umtausch gegen ein anderes Fahrzeug ist nur möglich, sofern sich das Fahrzeug bei Rückgabe im unversehrten und unveränderten Zustand befindet. Insbesondere darf es in keinen Unfall verwickelt worden sein. Für ein bereits umgetauschtes Fahrzeug gilt das Umtauschrecht nicht.

4 Die Fahrzeughistorie umfasst alle Wartungs- & Servicearbeiten (Serviceheft) und eine Überprüfung der Laufleistung. Bei Fremdfabrikaten kann es vorkommen, dass nicht die komplette Fahrzeughistorie bekannt ist. In diesem Fall sollte die Historie der Instandsetzung und Aufbereitung dem Vertragspartner mitgeteilt werden.

5 Nur für Hyundai Elektrofahrzeuge

 Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.

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