Umfangreiche Komplett-Garantien1,2 und Umtauschrechte3 geben Ihnen ein sicheres Gefühl – vor und nach dem Kauf.
Garantierte Leistung
Das neue Gebrauchtwagenprogramm Hyundai Promise setzt Maßstäbe: Entdecken Sie eine große Auswahl geprüfter Top-Fahrzeuge mit Garantie – inklusive Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen – sowie unseren Rundum-Service für Abwicklung und Finanzierung.
Umfangreiche Komplett-Garantien1,2 und Umtauschrechte3 geben Ihnen ein sicheres Gefühl – vor und nach dem Kauf.
Dank dokumentierter Fahrzeughistorie4 und Batterie-Zustandszertifikat5 wissen Sie genau, was Sie bekommen.
Wir überprüfen jeden Gebrauchtwagen auf Herz und Nieren und geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihr neues Fahrzeug Probe zu fahren.
Von der Beratung bis zur Auslieferung: Wir kümmern uns um die Details und sorgen für eine entspannte Kaufabwicklung.
Vertrauen und Qualität
Mindestens zwei Jahre Gebrauchtwagengarantie für unsere Hyundai Promise Modelle, mindestens ein Jahr für unsere geprüften Gebrauchten: So gehen Sie auf jeden Fall auf Nummer sicher! 1,2
1 Gilt nur für HYUNDAI PROMISE Gebrauchtwagen bis zum 5. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung (je nachdem, was zuerst eintritt) mit einer Laufleistung bis zu 120.000 km.
2 Gilt nur für GEPRÜFTE GEBRAUCHTWAGEN (Hyundai Modelle zwischen 5. und 8. Fahrzeugjahr nach Erstauslieferung oder Erstzulassung, je nachdem, was zuerst eintritt, und Fremdfabrikate mit einer Laufleistung bis zu 160.000 km).
3 Sollte der Kunde mit der von ihm getroffenen Fahrzeugwahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, kann er sein Hyundai Promise Gebrauchtwagen-Programmfahrzeug einmalig innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zulassung mit maximal 1.000 km Fahrleistung gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umtauschen. Die angefallenen Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung sowie An- und Abmeldung gehen zulasten des Fahrzeugkäufers. Des Weiteren ist eine Kostenpauschale von EUR 200,– für die Nutzung und Wertminderung zu entrichten. Ein Umtausch gegen ein anderes Fahrzeug ist nur möglich, sofern sich das Fahrzeug bei Rückgabe im unversehrten und unveränderten Zustand befindet. Insbesondere darf es in keinen Unfall verwickelt worden sein. Für ein bereits umgetauschtes Fahrzeug gilt das Umtauschrecht nicht.
4 Die Fahrzeughistorie umfasst alle Wartungs- & Servicearbeiten (Serviceheft) und eine Überprüfung der Laufleistung. Bei Fremdfabrikaten kann es vorkommen, dass nicht die komplette Fahrzeughistorie bekannt ist. In diesem Fall sollte die Historie der Instandsetzung und Aufbereitung dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
5 Nur für Hyundai Elektrofahrzeuge